Speichern von Verbindungsdaten
"Bremen (dpa). Die Deutsche Telekom darf Telefonnummern aus
Anrufen ƒber ihr digitales Breitband-Netz ISDN nur noch
maximal vier Tage lang komplett speichern. Ein
entsprechendes Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts
(OVG) wurde gestern bekannt.
Damit korrigiert das OVG eine gèngige Praxis der Telekom,
die in der Vergangenheit vollstèndige Verbindungsdaten eines
Anschlusses bis zu 80 Tagen nach einem Gesprèch zum Zweck
des Einzelgebƒhrennachweises gespeichert hatte. Geklagt
hatten zwei Bremer Rechtsanwèlte, die in der Speicherung
ihrer Telefonnummern den Vertrauensschutz ihrer Mandanten
gefèhrdet sahen. Danach kÜnnte die Staatsanwaltschaft ƒber
das Fernmeldeanlagengesetz auch schon bei der Ermittlung von
Bagatelldelikten an die Daten herankommen."
pannier@cs.tu-berlin.de